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Der Begriff „Gebührendschungel“ beschreibt treffend das verwirrende und oft undurchsichtige System von Bankgebühren, das viele Bankkunden täglich erleben.

Banken erheben eine Vielzahl von Entgelten für ihre Dienstleistungen, doch nicht alle sind rechtmäßig. Dieser Artikel beleuchtet die gängigsten Bankgebühren und klärt auf, welche davon unzulässig sind.

Einleitung

Banken sind ein wesentlicher Bestandteil des modernen Lebens, sie bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen an, von Girokonten und Krediten bis hin zu Anlageberatung und Online-Banking.

Für diese Dienstleistungen erheben Banken Gebühren, die oft als notwendig und unvermeidlich dargestellt werden.

Doch immer wieder kommen Fälle ans Licht, in denen Banken unzulässige Gebühren erheben. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und zeigen, welche Bankentgelte unzulässig sind.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen

In Deutschland sind die rechtlichen Grundlagen für Bankgebühren im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt.

Darüber hinaus spielt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine entscheidende Rolle.

Grundsätzlich müssen Gebühren transparent und verständlich sein. Versteckte Kosten oder unklare Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind unzulässig.

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Gängige unzulässige Gebühren

Kontoführungsgebühren bei Basiskonten

Basiskonten sollen jedem Bürger den Zugang zum Bankensystem ermöglichen. Sie dienen vor allem Personen, die sonst kein Konto eröffnen könnten.

Für Basiskonten dürfen Banken nur kostendeckende Gebühren erheben. Unangemessen hohe Kontoführungsgebühren sind unzulässig. Der BGH hat klargestellt, dass Basiskonten zu fairen Bedingungen angeboten werden müssen.

Gebühren für die Führung von Darlehenskonten

Ein weiteres Beispiel für unzulässige Gebühren sind Entgelte für die Führung von Darlehenskonten.

Der BGH hat wiederholt entschieden, dass Banken keine Gebühren für die bloße Führung eines Darlehenskontos erheben dürfen, da diese Leistung ausschließlich im Interesse der Bank erfolgt.

Gebühren für das Versenden von Kontoauszügen

Viele Banken erheben Gebühren für das Versenden von Kontoauszügen. Diese Praxis ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Das Entgelt darf nur dann erhoben werden, wenn der Kunde ausdrücklich den postalischen Versand wünscht. Für den automatischen Versand von Kontoauszügen dürfen keine zusätzlichen Gebühren anfallen.

Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite

Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind ein weiteres Beispiel für unzulässige Bankgebühren.

Der BGH hat in mehreren Urteilen entschieden, dass solche Gebühren den Kunden unangemessen benachteiligen und daher unzulässig sind. Banken dürfen nur die Zinsen als Gegenleistung für die Kreditgewährung verlangen.

Gebühren für Überziehungszinsen

Überziehungszinsen sind grundsätzlich zulässig, allerdings müssen sie transparent und angemessen sein.

Banken dürfen keine überhöhten Überziehungszinsen verlangen. Der BGH hat betont, dass die Zinssätze in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung der Bank stehen müssen.

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Transparenz und Aufklärung

Ein großes Problem im Gebührendschungel ist die mangelnde Transparenz. Kunden verstehen oft nicht, wofür sie zahlen und wie sich die Gebühren zusammensetzen.

Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebührenstruktur klar und verständlich darzustellen.

Dies beinhaltet eine detaillierte Auflistung aller anfallenden Kosten sowie eine nachvollziehbare Begründung für die Erhebung der Gebühren.

Wie können sich Bankkunden schützen?

Bankkunden sollten ihre Kontobewegungen regelmäßig überprüfen und bei Unklarheiten sofort handeln. Im Folgenden einige Tipps:

  • Kontoauszüge prüfen: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge auf unklare oder unerwartete Gebühren.
  • AGB lesen: Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer Bank sorgfältig. Achten Sie auf Klauseln, die Gebühren betreffen.
  • Nachfragen: Scheuen Sie sich nicht, bei Ihrer Bank nachzufragen, wenn Ihnen eine Gebühr unklar ist oder Sie diese für unzulässig halten.
  • Rechtliche Schritte: Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Bank unzulässige Gebühren erhebt, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Verbraucherzentralen bieten hierzu Beratung an und können Sie unterstützen.

Fazit

Der Gebührendschungel der Banken kann für viele Kunden verwirrend und frustrierend sein. In einem Meer von verschiedenen Gebühren und versteckten Kosten ist es oft schwer, den Überblick zu behalten.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung zu wissen, dass nicht alle erhobenen Gebühren rechtmäßig sind.

Banken dürfen keine Entgelte verlangen, die den Kunden unangemessen benachteiligen oder versteckte Kosten darstellen.

Beispielsweise sind Gebühren für die Führung von Darlehenskonten oder Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite oft unzulässig und wurden in zahlreichen Gerichtsurteilen als solche bestätigt.

Transparenz und Aufklärung sind entscheidend, um sich im Gebührendschungel zurechtzufinden und unzulässige Bankentgelte zu vermeiden.

Nur durch klare und verständliche Informationen können Kunden fundierte Entscheidungen treffen und ungerechtfertigte Kosten vermeiden.

Banken sind gesetzlich verpflichtet, ihre Gebührenstrukturen offenzulegen und detailliert darzulegen, wofür welche Gebühren erhoben werden.

Bankkunden sollten stets wachsam sein und ihre Rechte kennen, um sich gegen unrechtmäßige Gebühren zur Wehr zu setzen.

Dies beinhaltet das regelmäßige Überprüfen der Kontoauszüge und das genaue Lesen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bei Verdacht auf unzulässige Gebühren sollten Kunden nicht zögern, ihre Bank zu kontaktieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Unterstützung und Beratung bieten dabei Verbraucherzentralen und andere Organisationen, die sich für die Rechte der Bankkunden einsetzen. So können sich Verbraucher im Gebührendschungel behaupten und unzulässige Entgelte erfolgreich abwehren.

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